Wer braucht eine logopädische Behandlung?

Menschen jeden Alters mit Sprach-, Sprech-, Stimm-, Hör- und Schluckstörungen:
• Säuglinge und Kleinkinder mit angeborenen Fehlbildungen im Gesichtsbereich
  oder angeborenen Hörstörungen
• Klein- und Schulkinder mit Problemen der Aussprache oder des Spracherwerbs
• Schulkinder mit Lese- und Rechtschreibschwierigkeiten, Legasthenie oder Dyskalkulie
• Kinder, Jugendliche und Erwachsene mit Redeflussstörungen (z.B. Stottern)
• Kinder, Jugendliche und Erwachsene mit Schädel- oder Hirnverletzungen
• Erwachsene mit internistischen und neurologischen Erkrankungen, wie z.B. Schlaganfall,
  Morbus Parkinson, Multipler Sklerose
• Erwachsene und Kinder mit Stimmstörungen, organisch bedingt (z.B. Kehlkopfoperation)
  oder funktionell bedingt (z.B. stetige Heiserkeit)
• Kinder und Jugendliche mit fehlerhaftem Schluckmuster

Kosten einer logopädischen Therapie:
Die logopädische Therapie ist als Heilmittel Bestandteil der medizinischen Grundversorgung.
Auf Verordnung des Arztes (z.B. Hausarzt, Kinderarzt, HNO-Arzt, Neurologe) wird die logopädische
Behandlung von der gesetzlichen Krankenkasse bezahlt.
Für Patienten ab dem 18. Lebensjahr besteht eine gesetzliche Eigenbeteiligung von 10%
(eine Zuzahlungsbefreiung ist möglich).